Umweltschutz und Abfallwirtschaft
Auf dieser Seite erläutern wir, wie wir Abfälle bewirtschaften: auf welcher Rechtsgrundlage wir sie sammeln, behandeln, transportieren und ins Ausland verbringen, wie wir Nachweise in BDO führen und wo unsere Verantwortung endet und die Verantwortung des Abfallübergebers beginnt.Jede Angabe stützen wir auf ein Dokument: einen behördlichen Bescheid, einen Eintrag im BDO-Register oder ein Zertifikat.
Unsere Tätigkeiten in der Abfallwirtschaft
Wir nehmen Eisen- und Nichteisenmetallabfälle einschließlich Kabel und Leitungen an. Adressen, Kontaktdaten und angenommene Materialien finden Sie auf den Seiten unserer Niederlassungen. Ausgewählte Niederlassungen nehmen auch Papier- und Pappeabfälle an.
Wir führen vier abfallrechtlich geregelte Tätigkeiten aus:
- Sammlung von Abfällen in unseren Niederlassungen im Rahmen der jeweiligen Standortgenehmigung.
- Behandlung von Abfällen ausschließlich in unserer Niederlassung Otwock in den Verfahren R4, R12 und R13.
- Abfalltransport auf Grundlage unserer BDO-Registrierung.
- Grenzüberschreitende Abfallverbringung gemäß Verordnung (EU) 2024/1157.
Wir nehmen ausschließlich Abfälle mit den Codes und in den Mengen an, die in der Genehmigung für den jeweiligen Standort festgelegt sind. Klären Sie vor der Anlieferung mit der gewählten Niederlassung, ob sie Ihren Abfallcode annehmen kann.
Standorte und Genehmigungen
Die Berechtigungen zur Sammlung und Behandlung von Abfällen ergeben sich aus den für jeden Standort gesondert erteilten Genehmigungen.
Die Zentrale in Warschau, Syta 114 Z/1, ist ein Büro und nimmt keine Abfälle an.
Abfalltransporte führen wir unter der BDO-Registrierungsnummer 000000341 durch. Den Eintrag können Sie im öffentlichen BDO-Register prüfen.
Kopien der behördlichen Genehmigungen stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
Gesammelt, behandelt und recycelt: was diese Begriffe bei uns bedeuten
Diese Begriffe haben rechtlich unterschiedliche Bedeutungen. Wir verwenden sie ausschließlich in den nachstehend erläuterten Bedeutungen.
Gesammelt
In den Niederlassungen mit Sammeltätigkeit sammeln wir Abfälle vor dem Transport zu Behandlungsanlagen. Die Sammlung umfasst eine vorläufige Sortierung, die die Abfalleinstufung nicht verändert.
Behandelt
Die Behandlung erfolgt ausschließlich in Otwock in folgenden Verfahren:
- R4: Recycling oder Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen.
- R12: Vorbehandlung vor der Verwertung im genehmigten Umfang.
- R13: Lagerung von Abfällen bis zur Anwendung eines Verwertungsverfahrens R1-R12.
Durch ODYLION recycelt
Ausschließlich in Otwock im Verfahren R4.
Zur Behandlung an Empfänger übergeben
In den übrigen Niederlassungen gesammelte Abfälle übergeben wir zur Behandlung an berechtigte Unternehmen in Polen und im Ausland. Das Recycling führt der Empfänger durch, nicht ODYLION. Die Übergabe allein bedeutet nicht, dass die Abfälle bereits recycelt wurden.
Beseitigt
Wir führen keine Abfallbeseitigung durch.
Ende der Abfalleigenschaft
Ein Teil der Metallabfälle verliert nach dem Verfahren R4 in Otwock die Abfalleigenschaft, sofern die Kriterien der Verordnung (EU) Nr. 333/2011 des Rates (Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott) oder der Verordnung (EU) Nr. 715/2013 der Kommission (Kupferschrott) erfüllt sind. Für jede solche Sendung stellen wir eine Konformitätserklärung aus.
Abfallnachweise und BDO
BDO-Registrierungsnummer: 000000341. Wir führen unsere Abfallnachweise in BDO nach dem Abfallverzeichnis.
Abfallübergabekarte (KPO)
Wenn die Übergabe nachweispflichtig ist, gilt folgender Ablauf:
- Der Übergeber erstellt vor Transportbeginn eine KPO in BDO und gibt den Abfallcode an.
- Der Fahrer führt während des Transports die aus BDO erstellte Bestätigung mit.
- Bei der Annahme prüfen wir, ob der Abfall dem KPO-Code entspricht, und wiegen ihn auf geeichten Waagen.
- Wir bestätigen die Übernahme und das tatsächliche Gewicht in BDO. Der Übergeber sieht die Bestätigung in seinem BDO-Konto.
- Entspricht der Abfall nicht dem KPO-Code, bestätigen wir die Übernahme auf dieser Karte nicht. Wir lehnen sie in BDO mit Begründung ab und stimmen das weitere Vorgehen mit dem Übergeber ab.
Nicht jede Übergabe erfordert eine KPO. Die Unterlagen hängen vom Status des Lieferanten sowie von Art und Menge des Abfalls ab. Eine Privatperson ohne gewerbliche Tätigkeit erstellt beispielsweise keine KPO. Fragen Sie im Zweifel vor der Anlieferung bei der gewählten Niederlassung nach.
Abfallerfassungskarte (KEO) und Jahresbericht
Für jede Abfallart führen wir in BDO eine separate KEO.
Auf Grundlage der Nachweise reichen wir in BDO bis zum 15. März den Jahresbericht über Abfallerzeugung und Abfallbewirtschaftung für das Vorjahr ein.
Verantwortung: was wir tun und was wir nicht tun
Was wir tun
Bei der Annahme prüfen wir, ob der Abfall dem in der KPO angegebenen Code entspricht.
Wir übernehmen die Verantwortung für die Abfallbewirtschaftung mit der Übergabe an uns an einem Standort, für den die erforderliche Genehmigung vorliegt (Art. 27 Abs. 3 des polnischen Abfallgesetzes). Für gefährliche Abfälle gelten die unten beschriebenen besonderen Regeln.
Wir geben Abfälle ausschließlich an berechtigte Unternehmen weiter: in Polen gemäß Art. 27 Abs. 2 des Abfallgesetzes und ins Ausland gemäß Verordnung (EU) 2024/1157.
Was wir nicht tun
Wir erstellen keine KPO im Namen des Übergebers. Dies ist die Aufgabe des Abfallübergebers.
Wir führen keine Nachweise oder Berichte für den Abfallerzeuger. Nachweispflichtige Erzeuger führen ihre eigenen Aufzeichnungen in BDO.
Wir führen keine Abfallbeseitigung durch.
Was in der Verantwortung des Übergebers bleibt
Den Abfallcode in der KPO gibt der Übergeber an. Stimmt der Abfall nicht mit dem Code überein, lehnen wir die Karte in BDO mit Begründung ab und stimmen das weitere Vorgehen mit dem Übergeber ab.
Der Erzeuger gefährlicher Abfälle wird vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen erst nach deren Übergabe zur endgültigen Verwertung oder Beseitigung von seiner Verantwortung befreit (Art. 27 Abs. 3b des Abfallgesetzes). Die Übergabe an eine Sammelstelle allein beendet diese Verantwortung nicht.
Die Übergabe an einen anderen Beförderer entbindet den Übergeber nicht von seiner Verantwortung, bis der nächste berechtigte Besitzer diese übernimmt (Art. 27 Abs. 4 des Abfallgesetzes).
Grenzüberschreitende Abfallverbringung
Abfälle der Grünen Liste, darunter Metallschrott und Altpapier, verbringen wir auf Grundlage eines Vertrags mit dem Empfänger und des Dokuments gemäß Anhang VII der Verordnung (EU) 2024/1157 zur Verwertung ins Ausland. In Nicht-OECD-Staaten verbringen wir diese Abfälle ausschließlich im für das Land und den Abfallcode zulässigen Umfang: bis zum 21. Mai 2027 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der Kommission und ab diesem Datum ausschließlich in Staaten, die im Verzeichnis der Kommission gemäß Art. 41 der Verordnung (EU) 2024/1157 aufgeführt sind.
Ab dem 1. Januar 2027 wickeln wir die Verbringung von Abfällen der Grünen Liste über das elektronische EU-System DIWASS ab.
Ist eine vorherige schriftliche Notifizierung und Zustimmung erforderlich, versenden wir die Abfälle erst nach Zustimmung der zuständigen Behörden.
Zertifikat ISO 14001
Das Dokument ISO 14001:2015 betrifft das Umweltmanagementsystem. Nachstehend finden Sie den darin angegebenen Geltungsbereich und Gültigkeitszeitraum. Den aktuellen Status finden Sie auf der Zertifikatsseite.
Das Dokument nennt die Zentrale in Warschau und die Niederlassung Otwock. Andere Standorte sind nicht erfasst. Recycling im Verfahren R4 führen wir ausschließlich in Otwock durch.
Das Zertifikat bestätigt die Übereinstimmung des Umweltmanagementsystems mit der Norm. Es ist weder eine Bewertung der Umweltleistung noch eine Genehmigung zur Abfallbewirtschaftung. Diese Berechtigungen ergeben sich aus behördlichen Genehmigungen. Die Aufrechterhaltung des Zertifikats setzt erfolgreiche Überwachungsaudits in den Folgejahren voraus.
Geltungsbereich und Gültigkeit prüfenISO 14001:2015
- Zertifikatsnummer
- 4805829
- Gültigkeitszeitraum laut Dokument
- -
- Geltungsbereich laut Dokument
- Recycling, An- und Verkauf von Eisen- und Nichteisenmetallen.
- Unternehmen und Zentrale
- Odylion sp. z o.o. sp.k.
Syta 114 Z/1, 02-987 Warszawa - Im Dokument erfasste Niederlassung
- Kraszewskiego 2A, 05-400 Otwock
- Zertifizierungsstelle
- LL-C (Certification) Czech Republic a.s.
- Überprüfung in IAF CertSearch
- IAF CertSearch
4805829/1-1-12
Angewandte Vorschriften
- Polnisches Abfallgesetz vom 14. Dezember 2012: Sammlung, Behandlung und Transport von Abfällen, BDO-Nachweise und Verantwortung für die Abfallbewirtschaftung.
- Verordnung des polnischen Klimaministers vom 2. Januar 2020 über das Abfallverzeichnis: Einstufung und Codes von Abfällen.
- Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen: grenzüberschreitende Abfallverbringung.
- Behördliche Genehmigungen und BDO-Registrierung: Tätigkeitsumfang an den einzelnen Standorten.
Nützliche Quellen und Kontakt
- BDO-Register: Prüfen Sie den Eintrag eines Unternehmens, dem Sie Abfälle übergeben.
- Abfallcodes: das Abfallverzeichnis mit einer Erläuterung des Codeaufbaus.
- Verbringung von Abfällen der Grünen Liste (GIOŚ): Regeln für die Ausfuhr von Schrott und Altpapier.
- GOZ 2030 (Initiator: Kampania 17 Celów): Veröffentlichungen zur Kreislaufwirtschaft für Unternehmen, darunter „30/2030. 30 Strategii dla biznesu do roku 2030“. Zum Herunterladen ist ein Formular auszufüllen.
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Kasjana Kanclerska
Environmental & ESG Compliance
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